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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HEIDIPAY-RATENZAHLUNGDIENST

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für den Ratenzahlungsdienst (die „Ratenzahlung"), den der Verkäufer (der „Verkäufer") dem Kunden (der „Kunde") für die Zahlung des Verkaufspreises verschiedener Waren und/oder Dienstleistungen gewährt.

Der Kunde erkennt an, dass die Ratenzahlung einen integralen und wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrags über die vom Verkäufer über die Online-Plattform (die „Plattform") von Heidi Pay Switzerland AG, 8 rue du Nant 1207 Genf, Schweiz („HEIDIPAY", „HPS" oder der „Zessionar") angebotene Ware/Dienstleistung bildet. 

Mit der Entscheidung für eine Zahlung per Ratenzahlung akzeptiert der Kunde diese AGB. Der Kunde erkennt ferner die Datenschutzhinweise von HEIDIPAY an, die unter folgender Adresse abrufbar sind: https: //www.heidipay.com/it-ch/privacy-policy/.

Mit der Annahme dieser AGB nimmt der Kunde die Abtretung der Forderungen aus dem Kaufvertrag über die Waren/Dienstleistungen, einschließlich der Haupt- und Nebenkosten, der Verwaltungs- und Lieferkosten sowie der zwischen dem Händler und dem Kunden vereinbarten Verzugszinsen (die „Abtretung") durch den Verkäufer an HPS zur Kenntnis.

Aufgrund der Abtretung kann der Kunde seine Verpflichtungen rechtsgültig und endgültig erfüllen, indem er die entsprechenden Beträge nur an den Zessionar (und nicht an den Verkäufer) zahlt. Wird der Kaufvertrag mit dem Verkäufer widerrufen oder aus anderen Gründen beendet, so dass Sie dem Verkäufer nichts mehr schulden, erlöschen auch diese AGB ohne Weiteres. Bereits an HEIDIPAY geleistete Raten und/oder Vorauszahlungen werden Ihnen zurückerstattet.

Der Kaufvertrag wird ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden geschlossen, HEIDIPAY ist nicht Partei des Kaufvertrags. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrags bleibt der Verkäufer jederzeit verantwortlich für die Verwaltung der Beziehung mit dem Kunden und für alle Anfragen, die dieser in Bezug auf die Waren (z. B. in Bezug auf die Eigenschaften der Waren selbst, Lieferzeiten, Versand, Rücksendungen, Reklamationen, Widerrufe, Einwände und Gutschriften) oder die Dienstleistungen stellen kann.

Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) ist auf den Ratenzahlungsdienst nicht anwendbar.

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  1. Funktionsweise von Teilzahlungskäufen

Beim Abschluss eines Kaufvertrags mit einem Verkäufer über die Plattform kann sich der Kunde für den Ratenzahlungsdienst entscheiden.

Mit der Entscheidung für den Ratenzahlungsdienst akzeptiert der Kunde diese AGB und erklärt sich damit einverstanden, HEIDIPAY den vollen Betrag des Verkaufspreises der Waren und/oder Dienstleistungen, einschließlich der Haupt- und Nebenkosten, der Verwaltungs- und Lieferkosten sowie der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vereinbarten Gebühren für verspätete Zahlung (der „Kaufpreis"), in mehreren regelmäßigen Raten (die jeweils eine „Rate" darstellen) zu zahlen. Mit der Annahme der AGB erklärt sich der Kunde auch damit einverstanden, dass HEIDIPAY seine Kredit- oder Debitkarte (die „Karte") über den Zahlungsdienstleister entsprechend dem mit dem Kunden festgelegten Zahlungsplan (der „Plan") zum Zeitpunkt des Checkouts auf der Plattform (der „HEIDIPAY-Checkout") mit den Raten belastet. Im Falle der Zahlung per Rechnung mit QR-Code stimmt der Kunde dem regelmäßigen Versand dieser Rechnungen per Post (oder einem anderen Instrument) zu und verpflichtet sich, die beim Checkout vereinbarten und in der Begrüßungs-E-Mail mitgeteilten Fristen einzuhalten.

An der HEIDIPAY-Kasse wählt der Kunde die Art der Zahlung auf Raten aus mehreren Optionen wie Karte oder QR-Code-Rechnung. Der Kunde erhält keinen vorgedruckten Einzahlungsbeleg.

Mit der Wahl der Kartenzahlung erklärt sich der Kunde damit einverstanden und ermächtigt HEIDPAY, die Monatsraten (die „Monatsraten") von seiner Karte abzubuchen. Die monatlichen Raten sind an folgenden Tagen des Monats fällig: 1., 8., 15. und 25. Tag, sofern seit dem Abschluss des Kaufvertrags mindestens 30 Tage vergangen sind, und danach jeweils zum gleichen Datum.

Wenn Sie sich für die Zahlung per Rechnung mit QR-Code entscheiden, wird die Zahlung der ersten Rate entweder am 1., 8., 15. oder 25. Tag angefordert, vorausgesetzt, dass seit dem Abschluss des Kaufvertrags mindestens 30 Tage verstrichen sind.

  1. Kundenportal

Um die Nutzung des Ratenzahlungsdienst zu erleichtern, stellt HEIDIPAY dem Kunden einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang zum Kundenportal (das „Kundenportal") auf der Plattform zur Verfügung, über das der Kunde jederzeit (i) den Status seines Zahlungsplans sowie die bereits gezahlten Raten überwachen, (ii) die Karte ändern, (iii) Vorauszahlungen (wie unten definiert) leisten und (iv) die neueste Version der AGB einsehen und herunterladen kann, die jederzeit auch auf der HEIDIPAY-Website (www. heidipay.com/de-ch/) verfügbar ist.

  1. Karte und Identität

Der Kunde bestätigt, dass er der Inhaber und Nutznießer seiner/ihrer Karte ist, dass die Karte auf seinen Namen registriert ist und dass er die abgebuchten Zahlungen nicht anfechten wird, solange die Zahlungen dem Zahlungsplan entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, HEIDIPAY korrekte und aktuelle persönliche Daten mitzuteilen.

  1. Automatischer Auswahlfilter

Mit der Annahme dieser AGB erklärt sich der Kunde auch damit einverstanden, dass einige seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden und der Durchführung der für die Genehmigung oder Ablehnung eines Ratenkaufantrags erforderlichen Betrugsbekämpfungsprüfungen (der „Auswahlfilter") verwendet und verarbeitet werden können. Lehnt der Auswahlfilter den Ratenkaufantrag ab, muss der Kunde eine alternative Zahlungsmethode wählen, um die gewünschten Waren und/oder Dienstleistungen zu erwerben. Hinsichtlich des Schutzes der personenbezogenen Daten des Kunden verweisen wir auf die Datenschutzhinweise auf der HEIDPAY-Website (www.heidipay.com/it-ch).

  1. Vorauszahlung

Der Kunde kann jederzeit Vorauszahlungen leisten, indem er auf die Schaltfläche „Vorauskasse" auf dem Kundenportal klickt („Vorauszahlung"). Der im Voraus gezahlte Betrag wird von dem ausstehenden Saldo des Zahlungsplans abgezogen und der verbleibende fällige Betrag wird automatisch angepasst.

  1. Verweigerung von Zahlungen oder fälligen Gebühren / Zahlungsverzug

Wenn der Kunde die Karte als Zahlungsmittel für Zahlung auf Raten gewählt hat und der Kartenaussteller des Kunden die Belastung einer monatlichen Rate verweigert, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass HEIDIPAY nach eigenem Ermessen neue Abbuchungsversuche unternehmen kann, wobei der Vorgang einmal täglich wiederholt wird.

Bei Nichtzahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin (Zahlungsverzug) wird HEIDIPAY:

(i) automatisch Mahnungen bei Zahlungsverzug per Post und/oder SMS verschicken;

(ii) sich das Recht vorbehalten, die Daten des Kunden und die Angaben zu den fälligen und unbezahlten Beträgen im Zusammenhang mit dem Zahlungsplan zu kontaktieren und an ein externes Dienstleistungsunternehmen für Mahnaktivitäten zu übermitteln („Mahnbüro");

(iii) sich das Recht vorbehalten, nach eigenem Ermessen die Daten des Kunden und die Angaben zu den fälligen und unbezahlten Beträgen im Zusammenhang mit dem Ratenkauf an ein Inkassounternehmen („Inkassounternehmen") weiterzuleiten.

Ist der Kunde mit vier oder mehr Monatsraten in Verzug und machen diese unbezahlten Raten mindestens 10% des ausstehenden Kaufpreises aus, kann HEIDIPAY das im Kaufvertrag vereinbarte abgetretene Recht ausüben, die sofortige Zahlung des gesamten ausstehenden Betrages zuzüglich Verzugszinsen und etwaiger Anwaltskosten zu verlangen.

  1. Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung und Verwaltungskosten wie im Kaufvertrag vereinbart

Im Falle eines Zahlungsverzugs erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass ihm die folgenden, im Kaufvertrag vereinbarten und an HEIDIPAY abgetretenen Gebühren berechnet werden:

(i) 0 CHF für die erste Mahnung per Telefon, Post oder Textnachricht;

(ii) CHF 0 für die zweite Mahnung per Anruf, Post oder SMS;

(iii) CHF 15 für die dritte Mahnung per Anruf, E-Mail oder SMS;

(iv) CHF 30 für die vierte Mahnung per Anruf, E-Mail oder Textnachricht.

Befindet sich der Kunde länger als 59 Tage im Verzug, werden dem Kunden zusätzlich die folgenden, im Kaufvertrag vereinbarten und an HEIDIPAY abgetretenen Kosten berechnet:

(i) Kosten für die Übergabe an ein Inkassounternehmen bis zu 6% des Forderungsbetrages, jeweils mit einem Mindestbeitrag von CHF 30;

(ii) zusätzliche Kosten gemäß der Gebührenordnung von Inkasso Suisse.

HEIDIPAY behält sich das Recht vor, dem Antrag des Kunden auf Änderung des Zahlungsdatums der Teilzahlungen stattzugeben.

  1. Haftung

Der Verkäufer ist und bleibt gegenüber den Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag ausschließlich haftbar.

  1. Verschiedenes

Der Kunde stimmt zu, erkennt an und akzeptiert, dass HEIDIPAY berechtigt ist, direkt oder über professionelle Anbieter, einschließlich in- und ausländischer Anbieter (z. B. Inkassobüros), zu kommunizieren und den Kunden per Post und/oder SMS (oder auf andere Weise, wenn der Kunde nicht auf die Mahnung per Post und/oder SMS reagiert) für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab der ersten Zahlung oder im Falle der Zahlung per Rechnung mit QR-Code ab dem Datum des Kaufvertrags zu erinnern und zu fordern.

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grund als ungültig und unwirksam erweisen, so ist sie durch diejenige Bestimmung zu ersetzen, deren rechtliche und wirtschaftliche Wirkung derjenigen der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen AGB bleiben in Kraft.

Die vorliegenden AGB unterstehen schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, insbesondere über das Zustandekommen, die Gültigkeit, die Änderung, die Kündigung oder die Aufhebung dieser AGB, sind die Gerichte am Wohnsitz des Kunden in der Schweiz zuständig und verantwortlich.

 

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